vgl. Website Ausgleichskasse
Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Er erlischt erst am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren. Das Rentenalter beträgt für Frauen mit Geburtsjahr 1938 und älter 62 Jahre, mit Geburtsjahr 1939 bis 1941 63 Jahre und mit Geburtsjahr 1942 und jünger 64 Jahre.
Wer seine Altersrente beziehen will, sollte die Anmeldung etwa drei bis vier Monate vor Erreichen des Rentenalters einreichen, denn es kann einige Zeit dauern, bis die Ausgleichskasse die nötigen Unterlagen beschafft und die Höhe der Rente berechnet hat. Die Anmeldung für den Rentenvorbezug muss spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Andernfalls kann der Rentenvorbezug erst mit Wirkung ab dem nächstfolgenden Geburtstag geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen. Die Anmeldung für den Rentenaufschub ist spätestens innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters mittels einer sogenannten Aufschubserklärung auf dem Anmeldeformular zu erklären.