Menschen in einer finanziellen Notlage haben ungeachtet der Ursache der Notlage ein Anrecht auf Hilfe. Zuständig ist für die Einwohnerinnen und Einwohner Riehens und Bettingens die Sozialhilfe Riehen. Falls Sie eine AHV- oder IV-Rente beziehen und in finanziellen Schwierigkeiten sind, können sich Einwohnerinnen und Einwohner Riehens und Bettingens an die EL Stelle Riehen-Bettingen wenden.
Falls Sie nicht in einer finanziellen Notlage sind, aber eine Beratung wünschen, so können Sie sich an eine der externen Sozialdienste der Gemeinde Riehen wenden, an den Verein Gegenseitige Hilfe, an die Sozialdienste der evang-ref. Kirche oder der Kirchgemeinde St. Franziskus.
Eine persönliche Beratung bei Geldschwierigkeiten (wie Budgetproblemen oder Schulden) erhalten Sie bei der Gegenseitigen Hilfe in Riehen oder bei der Budegt- und Schuldenberatungsstelle Plusminus in Basel.
Beim kantonalen Amt für Sozialhilfe erhalten Sie Unterstützung, wenn Sie Ihre Alimente nicht erhalten, falls Sie Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung ihrer Krankenkassenprämien oder Anspruch auf Mietzinsbeiträge haben.
Unterstützung und Beratung in Mietstreitigkeiten erhalten Sie bei der Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten.
Sodann gibt es sehr viele spezialsierte private Anbieter, welche Beratung und Untersützung anbieten. Der Sozialkompass hilft Ihnen die für Ihre Probleme spezialsierte Beratungsstelle zu finden.