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Falls Sie eine Kündigung erhalten haben oder selber gekündigt haben, müssen Sie sich spätestens am ersten
Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden
(Utengasse 36, Basel oder Hochstrasse 37, Basel). Dort erhalten Sie die nötigen Formulare und werden über
das weitere Vorgehen informiert. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit.
Damit für Sie keine Nachteile bei der Arbeitslosenversicherung entstehen, müssen Sie bereits während der
Kündigungsfrist eine neue Stelle suchen. Diese Arbeitsbemühungen müssen Sie im ersten Beratungsgespräch
im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anhand von Bewerbungsschreiben, Stelleninseraten,
Absagebriefen etc. belegen.