Arbeitslosenkasse

Amt für Arbeit und Wirtschaft
Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV
Utengasse 36
4005 Basel
Telefon: +41 61 267 87 87
Fax: +41 61 267 99
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Öffnungszeiten: 

Mo-Fr 07:30-12:00 und 13:30-17:00 Uhr

Die Öffentliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt ist auch für Einwohnerinnen und Einwohner Riehen verantwortlich für die Anspruchsabklärung und Auszahlung von Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Dazu gehören die Arbeitslosenentschädgung, die Insolvenzentschädigung, die Schlechtwetterentschädigung und die Kurzarbeitsentschädigung.

Falls Sie eine Kündigung erhalten haben oder selber gekündigt haben, müssen Sie sich spätestens am ersten
Tag Ihrer Arbeitslosigkeit persönlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anmelden
(Utengasse 36, Basel oder Hochstrasse 37, Basel). Dort erhalten Sie die nötigen Formulare und werden über
das weitere Vorgehen informiert. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit.

Damit für Sie keine Nachteile bei der Arbeitslosenversicherung entstehen, müssen Sie bereits während der
Kündigungsfrist eine neue Stelle suchen. Diese Arbeitsbemühungen müssen Sie im ersten Beratungsgespräch
im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV anhand von Bewerbungsschreiben, Stelleninseraten,
Absagebriefen etc. belegen.