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Arbeitslosigkeit kann verschiedene Ursachen haben. Tiefgreifende Veränderungen im Wirtschaftsgefüge führen zu struktureller Arbeitslosigkeit, wirtschaftliche Krisen führen in der Regel zu massiver konjuktureller Arbeitslosigkeit. Branchen, welche vom Wetter abhängen sind, kennen teilweise die saisonale Arbeitslosigkeit.
Die Folgen der Arbeitslosigkeit werden seit 1976 durch die Taggelder der obligatorischen Arbeitslosenversicherung gemildert. Neben materiellen Schwierigkeiten verursacht Arbeitslosigkeit bei Betroffenen aber - vor allem bei langer Dauer – auch soziale und psychische Probleme.
Die gesamte unselbstständig erwerbende Bevölkerung der Schweiz ist obligatorisch gegen Arbeitslosigkeit versichert. Die Beitragspflicht richtet sich nach dem Bundesgesetz über die AHV. Der Verdienst ist bei der Arbeitslosenversicherung versichert, wenn er durchschnittlich 500 Franken im Monat erreicht. Nicht versichert sind selbstständig erwerbende Personen.