Beratung: Für Betagte und Kranke und für ihre pflegenden Angehörigen können sich bei der Pflegeberatung der Gemeindeverwaltung Riehen über Hilfeangebote informieren. Zudem unterstützt die Gemeinde verschiedene Beratungsangebote in Riehen und Basel.
Invalidenversicherung: Aus dieser obligatorischen Versicherung können Leistungen für die berufliche Wiedereingliederung, Hilfsmittel und Renten beansprucht werden. Zuständig für die Abklärungen ist die IV-Stelle Basel-Stadt.
Ergänzungsleistungen: IV-Rentenbezüger/innen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, bzw. hohe Krankheits- oder Heimkosten haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Ergänzungsleistungen beziehen. Zuständig für Riehener und Bettinger Einwohner ist die EL-Stelle der Gemeindeverwaltung.
Leben mit Behinderung: Eine Zusammenstellung von Einrichtungen für Menschen mit einer Behinderung erhalten Sie beim Amt für Sozialbeiträge. Einen Überblick über die Förderung und Schulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen erhalten Sie auf der Webseite der Abteilung Sonderpädagogik des Erziehungsdepartements.