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Die Gemeindeschulen in Riehen und Bettingen werden durch die Gemeinde nach fachlichen Vorgaben des Kantons geführt. So gelten für die zweijährigen Kindergärten und die vierjährigen Primarschulen des ganzen Kantons die gleichen pädagogischen Inhalte, Vorgaben und Ziele. Der kommunale Spielraum für die Führung, Organisation und Finanzierung der Gemeindeschulen ist einerseits in der Schulordnung und andererseits im Schulreglement geregelt. Diese Dokumente finden Sie weiter unten.
Des Weiteren sind die im ganzen Kanton geltenden Bestimmungen von Schulgesetz, Schulordnung, Verordnungen und Ordnungen im Schulbereich sowie das Leitbild für die Schulen des Kantons Basel-Stadt für die Gemeindeschulen von Bettingen und Riehen ebenso verbindlich wie die vom Kanton festgelegten Stundentafeln und Lehrpläne. Für die Umsetzung der kantonalen Vorgaben ist die Volksschulleitung des Kantons verantwortlich. Die Leitung der Riehener Gemeindeschulen ist Mitglied in der Volksschulleitung.
Alles Wissenswerte zur Schulrekurskommission, dem Schulausschuss, den Schulräten, den Elternräten und weiteren Gremien finden Sie unter den Dokumenten oder als Link.
Auskünfte zu allen Fragen rund um die Primarschule erhalten Sie beim Sekretariat Leitung Gemeindeschulen Bettingen und Riehen.
Ab dem Schuljahr 2013/14 tritt die Verlängerung der Primarschule in Kraft, welche auch das Riehener Schulsystem verändern wird. Sie finden weiterführende Informationen unter der Rubrik "Schulharmonisierung".
| Für die Schulorganisation relevante Gesetzestexte |
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Kanton Basel - Stadt
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Einwohnergemeinde Riehen
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