[Mit Javascript geschützt]Der Einwohnerrat (das Gemeindeparlament) besteht aus 40 Mitgliedern. Er wird durch die Stimmberechtigten nach dem Grundsatz der Verhältniswahl (Proporzsystem) auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die jetzige Amtsperiode dauert bis Ende April 2014. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Rat aus, so rückt von den Nichtgewählten der gleichen Partei, bzw. gleichen Liste nach, wer am meisten Stimmen erhalten hat und bereit ist, das Mandat anzunehmen.
Der Einwohnerrat ist die oberste gesetzgebende Gemeindebehörde. Er entscheidet über grundlegende Geschäfte. Er hat die Oberaufsicht über die anderen Behörden und die Verwaltung. Die Sitzungen finden normalerweise am vierten Mittwoch des Monats um 19.30 Uhr im Gemeindehaus statt. Sie sind öffentlich. Ratssekretär ist der Gemeindeverwalter.
Die Arbeit des Einwohnerrats findet neben den Plenumssitzungen vor allem in verschiedenen Kommissionen statt. Zu den sieben Politikbereichen bestehen Sachkommissionen, welche die Vorlagen und Berichte des Gemeinderats zuhanden des Ratsplenums vorberaten. Für die Oberaufsicht über Gemeinderat und Verwaltung ist die Geschäftsprüfungskommission zuständig. Die Finanzkoordinationskommission berät finanzpolitische Fragen und äussert sich zum Steuerfuss, eine weitere Kommission behandelt Petitionen und Volksanregungen. Die Kommissionssitzungen sind nicht öffentlich.
Die Geschäftsordnung des Einwohnerrats beschreibt die Aufgaben des Einwohnerrats.
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