Dienstag, 08:00 - 11:30 Uhr
Donnerstag, 08.00 - 11.00 Uhr
Historisches
Bis 1875, der Einsetzung der Einwohnergemeinde, erfüllte die Gemeinde drei wichtige Aufgaben für ihre Bürgerinnen und Bürger: Die Rechtsprechung, die Mitbenützung öffentlicher Einrichtungen und das Armen- und Vormundschaftswesen. Die Dienste standen aber nicht jedermann zur Verfügung: Nur die Bürger besassen einen Anspruch auf sie. Solange sozusagen jeder Dorfbewohner über das Bürgerrecht verfügte, schuf diese Regelung keine Probleme. Die Zahl der lediglich Niedergelassenen nahm seit dem 18. Jahrhundert zu. Trotzdem blieben die Nichtbürger von jeder Mitsprache in Gemeindeangelegenheiten ausgeschlossen. Diese Ungleichheit widersprach aufgeklärten Ansichten, weswegen die Helvetische Regierung ein „Gesetz, welches in jeder Gemeind die Organisation einer Municipalität (= Einwohnergemeinde) und einer Gemeindguts Verwaltung (=Bürgergemeinde) verordnet“ erliess (1798). Die Bundesverfassung von 1848 stellte in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten die Niedergelassenen den Bürgern gleich. Die Revision der Bundesverfassung von 1874 zwang den Kanton zur Kurskorrektur. (Quelle: Gemeindekunde Riehen von Michael Raith, 2. Auflage, 1988)
Heutige Zielsetzungen
Förderung der Heimat- und Ortsverbundenheit
Erhalt und Vergrösserung des Waldbesitzes als Beitrag an den allgemein zugänglichen Erholungs- und Freizeitraum, als Beitrag zum Natur- und Klimaschutz und als Rohstoff und Energielieferant
Die finanzielle Unabhängigkeit zur Erfüllung der ordentlichen Aufgaben
Einbürgerungswesen
Die Einbürgerungspraxis basiert auf einer seriös vorbereiteten und aufgeschlossenen Einbürgerungspolitik unter Beachtung der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen gesetzlichen Bestimmungen.
Bürgerrat (Amtperiode 2010 - 2014)
Martin Lemmenmeier, Präsident
Thomas Strahm, Vizepräsident, Finanzen
David Moor, Wald
Elisabeth Näf-Breiter, Kanzlei
Willy Rinklin, Stiftungen
Eleonore Spiniello-Behret, Bürgerratsschreiberin
Agenda
Bürgerversammlung: Montag, 6. Mai 2013, 20:00 Uhr
Bürgerbriefübergabe: Montag, 23. September 2013, 18:15 Uhr
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