Wer regelmässig eine betagte, kranke oder behinderte Person pflegt, erhält unter bestimmten Voraussetzungen von der Gemeinde eine Entschädigung. Der Beitrag steht Angehörigen oder Nachbarn zu, die täglich mindestens eineinhalb Stunden für die Hilfe bei der Grundpflege aufwenden: Zum Beispiel beim An,- und Auskleiden, beim Essen, bei der Körperpflege, auf der Toilette, beim Aufstehen und zu Bett gehen. Nicht entschädigt werden Hausarbeiten wie Kochen, Putzen oder Einkaufen.