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Bürgergemeinde Riehen| Adresse: | Wettsteinstrasse 1, 4125 Riehen | | Telefon: | 061 641 71 24 | | E-Mail: | buergergemeinde@riehen.ch | | Öffnungszeiten: | Dienstag 14.00 - 17.00 und Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr |
 Die Bürgergemeinde Riehen ist eine öffentlich-rechtliche Körperschaft des Kantons Basel-Stadt. Sie umfasst die Gesamtheit der das Bürgerrecht von Riehen besitzenden Personen. Historisches Bis 1875, der Einsetzung der Einwohnergemeinde, erfüllte die Gemeinde drei wichtige Aufgaben für ihre Bürgerinnen und Bürger: die Rechtsprechung …, die Mitbenützung öffentlicher Einrichtungen … und das Armen- und Vormundschaftswesen … . Die Dienste standen aber nicht jedermann zur Verfügung: nur die Bürger besassen einen Anspruch auf sie. Solange sozusagen jeder Dorfbewohner über das Bürgerrecht verfügte, schuf diese Regelung keine Probleme. Die Zahl der lediglich Niedergelassenen nahm seit dem 18. Jahrhundert zu. Trotzdem blieben die Nichtbürger von jeder Mitsprache in Gemeindeangelegenheiten ausgeschlossen. Diese Ungleichheit widersprach aufgeklärten Ansichten, weswegen die Helvetische Regierung ein „Gesetz, welches in jeder Gemeind die Organisation einer Municipalität (= Einwohnergemeinde) und einer Gemeindguts Verwaltung (=Bürgergemeinde) verordnet“ erliess (1798). Obwohl diesem Gesetz keine Nachachtung verschafft wurde, blieb sein Thema in der Diskussion. Die Bundesverfassung von 1848 stellte in eidgenössischen und kantonalen Angelegenheiten die Niedergelassenen den Bürgern gleich. …. Die Revision der Bundesverfassung von 1874 zwang den Kanton zur Kurskorrektur, … (Auszug aus der Gemeindekunde Riehen von Michael Raith, 2. Auflage, 1988) Heutige Zielsetzungen - Förderung der Heimat- und Ortsverbundenheit
- Erhalt und Vergrösserung des Waldbesitzes als Beitrag an den allgemein zugänglichen Erholungs- und Freizeitraum, als Beitrag zum Natur- und Klimaschutz und als Rohstoff und Energielieferant
- Die finanzielle Unabhängigkeit zur Erfüllung der ordentlichen Aufgaben
Einbürgerungswesen Die Einbürgerungspraxis basiert auf einer seriös vorbereiteten und aufgeschlossenen Einbürgerungspolitik unter Beachtung der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen gesetzlichen Bestimmungen. Rechtliche Grundlagen - Gemeindeordnung der Bürgergemeinde
- Geschäftsordnung der Bürgerversammlung
- Bürgerrechtsgesetz
- Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz
- Gebührenreglement
Bürgerrat (Amtperiode 2010 - 2014) Martin Lemmenmeier, Präsident Thomas Strahm, Vizepräsident, Finanzen David Moor, Wald Elisabeth Näf-Breiter, Kanzlei Willy Rinklin, Stiftungen Eleonore Spiniello-Behret, Bürgerratsschreiberin Agenda Montag, 20. Sept. 2010 Bürgerbriefübergabe an Neubürger Freitag, 15. Oktober 2010 Waldumgang
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