Privatpersonen und Firmen erhalten in Basel-Stadt Förderbeiträge für Energieeffizienz und erneuerbare Energie. Auch die Einwohnerinnen und Einwohner von Riehen profitieren davon.
Grundlage dazu bieten das Energiegesetz und die entsprechende Verordnung. Die Beiträge werden mit der Förderabgabe finanziert. Beiträge für Gebäudesanierungen müssen vor Baubeginn beantragt werden; die übrigen Beiträge können bis maximal ein Jahr nach Beendigung der Arbeiten beim Amt für Umwelt und Energie mit einem Fördergesuch beantragt werden. Die Höhe der Beiträge ist im Anhang 4 der Verordnung ersichtlich. Zu berücksichtigen ist, dass Pauschalbeiträge gemäss Energiegesetz § 13 in der Höhe allenfalls reduziert werden bis auf max. 40% des Investition.
Bund und Kanton leisten Förderbeiträge für:
Gebäudesanierungen (Isolationen, Fenster etc.)
Sonnenenergieanlagen:
Thermische und photovoltaische Sonnenenergieanlagen helfen mit, den Verbrauch an nicht erneuerbaren Energien zu senken. Deshalb werden Sonnenenergieanlagen mit namhaften Förderbeiträgen unterstützt (max. 40% der Investition).
Niedrigenergie-Neubauten:Neubauten erhalten Förderbeiträge, wenn der Heizwärmebedarf deutlich tiefer liegt als die kantonalen Vorschriften erfordern. Die Details werden in der zukünftigen Energieverordnung geregelt.
Wärmepumpen, Holzheizungen:
Förderberechtigt sind Wärmepumpen, Holzheizungen und andere Haustechnikanlagen, die erneuerbare Energie nutzen.